Donnerstag, 7. Mai 2009

Urteil im Fall der Münchener U-Bahn-Schläger rechtskräftig

Mit Urteil vom 8. Juli 2008 hat das Landgericht München I die beiden zur Tatzeit 17 und 20 Jahre alten Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten bzw. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Der Verurteilung lag zu Grunde, dass die Angeklagten am 20. Dezember 2007 einen 76 Jahre alten pensionierten Schuldirektor in der Münchener U-Bahn aus Rache dafür, dass er sie aufgefordert hatte im Bereich der U-Bahn das Rauchen einzustellen, heimtückisch überfielen und zunächst mit Schlägen zu Boden brachten. Als der Geschädigte bereits auf dem Boden lag, versuchten die Angeklagten mit gezielten Tritten gegen den Kopf ihr Opfer aus niedrigen Beweggründen zu töten. Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, nachdem die Aufzeichnungen der Überwachungskamera, die den Überfall und die Gewalttätigkeiten der Angeklagten filmte, veröffentlicht worden waren.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Urteil im Fall der Münchener U-Bahn-Schläger rechtskräftig

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2009

Haben Sie noch Fragen zum Straf- und Strafverfahrensrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Straf- und Strafverfahrensrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.