Donnerstag, 30. April 2009

Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Datenbankhersteller verbieten kann, Änderungen seiner Datenbank in einem Datenabgleich zu erfassen und für ein Wettbewerbsprodukt zu nutzen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2009

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