Donnerstag, 30. April 2009

Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen "Nichtbeförderung" bei verpasstem Anschlussflug

Der unter anderem für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (im Folgenden: Verordnung) zusteht, wenn er einen Anschlussflug nicht erreicht.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2009

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