Montag, 27. April 2009

Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke "POST"

Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat heute in zwei Prozessen über den Schutzumfang der Marke "POST" zu entscheiden. Die Klägerin ist die Deutsche Post AG, zu deren Gunsten die Marke "POST" u. a. für die Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen eingetragen ist. In den jetzt entschiedenen Prozessen ging die Klägerin aus dieser Marke gegen zwei Unternehmen für Kurier und Postdienstleistungen vor, die den Bestandteil "Post" in ihrer Firmierung führen und bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen verwenden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 05.06.2008

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