Freitag, 7. Dezember 2012

Verhandlungsgliederung in Sachen �Sukzessivadoption�

Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 18. Dezember 2012 um 10.00 Uhr über eine Verfassungsbeschwerde sowie über ein konkretes Normenkontrollverfahren, denen jeweils die Frage zugrunde liegt, ob § 9 Abs. 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) insofern mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, als darin die sogenannte Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner ausgeschlossen ist. Auf die Pressemitteilung Nr. 81/2012 vom 3. Dezember 2012 wird insoweit verwiesen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.12.2012

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