vorläufig auf die polizeirechtliche Generalklausel gestützt werden
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Auch im Eilrechtsschutzverfahren muss sich die verwaltungsgerichtliche Prüfung, ob die Dauerobservation eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Mannes rechtmäßig ist, auf hinreichend aktuelle Tatsachengrundlagen zur Einschätzung seiner Gefährlichkeit stützen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden und den Fall daher an das Verwaltungsgericht Freiburg zurückverwiesen. Nicht beanstandet hat die 1. Kammer des Ersten Senats, dass die Verwaltungsgerichte die polizeirechtliche Generalklausel im Eilrechtsschutzverfahren noch als ausreichende Rechtsgrundlage für die Dauerobservation des Beschwerdeführers angesehen haben. Die Generalklausel kann den Behörden ermöglichen, auf unvorhergesehene Gefahrensituationen auch mit im Grunde genommen näher regelungsbedürftigen Maßnahmen vorläufig zu reagieren. Das Schließen etwaiger
Regelungslücken liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers. <p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten/2821//dauerobservation_eines_entlassenen_sicherungsverwahrten_kann_nur_
vorlaeufig_auf_die_polizeirechtliche_generalklausel_gestuetzt_werden.html">Dauerobservation eines entlassenen Sicherungsverwahrten kann nur
vorläufig auf die polizeirechtliche Generalklausel gestützt werden</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.12.2012</p><p>Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten.html" title="Juristische Informationen - Rechtsanwaltsverzeichnis"><strong>JuraPortal24.de - Anwaltsverzeichnis | Rechtsberatung</strong></a></p>