in Dortmund erfolglos
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Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wenden sich die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) und ein von ihnen vorgeschlagener Kandidat gegen den Ausschluss von der Wiederholungswahl des Stadtrates und von 11 Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund am 26. August 2012. Für diese Wahl hatten die PIRATEN Wahlvorschläge eingereicht. Der Wahlausschuss der Stadt Dortmund lehnte die Zulassung der Wahlvorschläge ab. Die hiergegen beim Landeswahlausschuss eingelegte Beschwerde blieb erfolglos. <p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten/2709//verfassungsbeschwerde_der_piraten_betreffend_die_kommunalwahl_
in_dortmund_erfolglos.html">Verfassungsbeschwerde der PIRATEN betreffend die Kommunalwahl
in Dortmund erfolglos</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 21.08.2012</p><p>Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten.html" title="Juristische Informationen - Rechtsanwaltsverzeichnis"><strong>Rechtsanwaltsverzeichnis | Rechtsberatung</strong></a></p>