das Abstandsgebot - verfassungsgemäß und konventionsrechtlich zulässig
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Mit dem Institut der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, das zum 28. August 2002 durch den neu eingeführten § 66a StGB Eingang in das Strafgesetzbuch fand, wurde die Möglichkeit geschaffen, in einem zweiaktigen Erkenntnisverfahren über die Verhängung der Maßregel zu entscheiden. Nach der damaligen, hier maßgeblichen Fassung des § 66a StGB kann das Gericht zunächst mit der Verurteilung die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten, wenn zum Zeitpunkt der Verurteilung die Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte und deshalb die Anordnung der primären Sicherungsverwahrung nicht in Betracht kam, im Übrigen aber deren Voraussetzungen nach § 66 Abs. 3 StGB a. F. vorlagen. Zum Ende der Strafvollstreckung hat das erkennende Gericht sodann in einem zweiten Verfahrensschritt nach Durchführung einer (weiteren) Hauptverhandlung
über die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu entscheiden. Sie ist zwingend anzuordnen, wenn eine Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Taten und seiner Entwicklung während des Strafvollzugs von ihm erhebliche Straftaten erwarten lässt, welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer schädigen (§ 66a Abs. 2 StGB a. F.; jetzt: § 66a Abs. 3 Satz 2 StGB). Mit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Neuregelung der Sicherungsverwahrung wurde auch die Vorschrift des § 66a StGB geändert; unter anderem ist der Straftatenkatalog der Anlasstaten reduziert worden. <p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten/2687//vorbehaltene_sicherungsverwahrung_ist_-_mit_ausnahme_des_verstosses_gegen_
das_abstandsgebot_-_verfassungsgemaess_und_konventionsrechtlich_zulaessig.html">Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen
das Abstandsgebot - verfassungsgemäß und konventionsrechtlich zulässig</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2012</p><p>Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten.html" title="Juristische Informationen - Rechtsanwaltsverzeichnis"><strong>Rechtsanwaltsverzeichnis | Rechtsberatung</strong></a></p>