Mittwoch, 18. Juli 2012

Bundesgerichtshof zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Vermieter dem Mieter, der die durch die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen entstandenen Mieterhöhungen nicht entrichtet, erst dann fristlos kündigen darf, wenn er den Mieter auf Zahlung der Erhöhungsbeträge verklagt hat und dieser rechtskräftig zur Zahlung der Erhöhungsbeträge verurteilt worden ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.07.2012

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