Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass das Erlöschen einer Hauptlizenz in aller Regel nicht zum Erlöschen daraus abgeleiteter Unterlizenzen führt. Der Bundesgerichtshof hatte sich in zwei Verfahren mit dieser Thematik zu befassen, die von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist, weil bislang das Schicksal der Unterlizenz im Falle der Insolvenz des Hauptlizenznehmers umstritten ist.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2012
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