Freitag, 13. Juli 2012

Bundesgerichtshof zur Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen

File-Hosting-Dienste können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind. Das hat der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2012

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