Mittwoch, 11. Juli 2012

Bundesgerichtshof zum Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob dem Mieter auch dann fristlos wegen eines Mietrückstands gekündigt werden kann, wenn er die Miete aufgrund eines Irrtums über die Ursache eines Mangels nicht entrichtet.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.07.2012

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