Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Berechnung von Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (im Folgenden: Versorgungsanstalt) nach § 18 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Diese Vorschrift regelt die unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.06.2012
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