Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute den Haftbefehl gegen den Beschuldigten André E. aufgehoben, den der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 23. November 2011 wegen des Verdachts der Unterstützung der rechtsextremen terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" erlassen hatte.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2012
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