Mittwoch, 13. Juni 2012

Verfassungsbeschwerden betreffend den Doppelvorsitz des 2. und 4.

Strafsenats des Bundesgerichtshofs erfolglos
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Seit dem ruhestandsbedingten Ausscheiden der fr&#252;heren Vorsitzenden des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zum 31. Januar 2011 ist die Stelle aufgrund des bisher nicht abgeschlossenen Verfahrens &#252;ber die Wiederbesetzung vakant. Im Rahmen der Gesch&#228;ftsverteilung f&#252;r das Jahr 2012 wies das Pr&#228;sidium des Bundesgerichtshofs dem Vorsitzenden des 4. Strafsenats zus&#228;tzlich den Vorsitz des 2. Strafsenats zu. Unter dessen Vorsitz verwarf der 2. Strafsenat im Februar 2012 die Revisionen der Beschwerdef&#252;hrer, mit denen sie jeweils ihre Verurteilung zu mehrj&#228;hrigen Freiheitsstrafen angegriffen hatten. <p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten/2636/wehrrecht/verfassungsbeschwerden_betreffend_den_doppelvorsitz_des_2_und_4_
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">Verfassungsbeschwerden betreffend den Doppelvorsitz des 2. und 4.
Strafsenats des Bundesgerichtshofs erfolglos</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.06.2012</p><p>Haben Sie noch Fragen zum Wehrrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie <a href="http://www.juraportal24.de/rechtsanwaelte/wehrrecht/rechtsanwalt_wehrrecht.html"><strong>Anw&#228;lte f&#252;r Wehrrecht</strong></a>, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.</p>