Strafsenats des Bundesgerichtshofs erfolglos
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Seit dem ruhestandsbedingten Ausscheiden der früheren Vorsitzenden des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zum 31. Januar 2011 ist die Stelle aufgrund des bisher nicht abgeschlossenen Verfahrens über die Wiederbesetzung vakant. Im Rahmen der Geschäftsverteilung für das Jahr 2012 wies das Präsidium des Bundesgerichtshofs dem Vorsitzenden des 4. Strafsenats zusätzlich den Vorsitz des 2. Strafsenats zu. Unter dessen Vorsitz verwarf der 2. Strafsenat im Februar 2012 die Revisionen der Beschwerdeführer, mit denen sie jeweils ihre Verurteilung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen angegriffen hatten. <p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten/2636/wehrrecht/verfassungsbeschwerden_betreffend_den_doppelvorsitz_des_2_und_4_
strafsenats_des_bundesgerichtshofs_erfolglos.html">Verfassungsbeschwerden betreffend den Doppelvorsitz des 2. und 4.
Strafsenats des Bundesgerichtshofs erfolglos</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.06.2012</p><p>Haben Sie noch Fragen zum Wehrrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie <a href="http://www.juraportal24.de/rechtsanwaelte/wehrrecht/rechtsanwalt_wehrrecht.html"><strong>Anwälte für Wehrrecht</strong></a>, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.</p>