Der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute den vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen den Beschuldigten Holger Gerlach wegen des Verdachts der Unterstützung der rechtsextremen terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" am 14. November 2011 erlassenen und am 24. Februar 2012 erweiterten Haftbefehl aufgehoben.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2012
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