Der Angeklagte J wurde im November 2010, rechtskräftig seit Juli 2011, wegen Steuerhinterziehung in 16 Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen hatte J als Geschäftsführer einer in Hamburg ansässigen GmbH, die Elektronikgeräte über Internetplattformen an Endkunden veräußerte, insgesamt 819.858,89 an Umsatzsteuern dadurch hinterzogen, dass er pflichtwidrig die auf die durchgeführten Warenlieferungen entfallende Umsatzsteuer nicht gegenüber den Finanzbehörden angemeldet hatte.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.05.2012
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