Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.04.2012
Haben Sie noch Fragen zum Reiserecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Reiserecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.