Dienstag, 17. April 2012

Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen teilweise verfassungswidrig

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat § 67 Abs. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) insoweit für verfassungswidrig erklärt, als er die Anrechnung einer im Maßregelvollzug verbrachten Zeit auf sog. verfahrensfremde Freiheitsstrafen auch in Härtefällen ausschließt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.04.2012

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