Die auch als Deals bezeichnete Verständigung der Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren über die Rechtsfolgen einer Verurteilung ist seit dem 4. August 2009 gesetzlich in dem neu eingeführten § 257c StPO geregelt. Gegenstand der vorliegenden Verfassungsbeschwerde ist nicht die Verfassungsmäßigkeit von Urteilsabsprachen im Strafprozess und ihrer gesetzlichen Regelung, sondern der Umfang der Sachaufklärungspflicht der Rechtsmittelgerichte bei der Prüfung, ob eine Verfahrensabsprache zustande gekommen und deshalb ein erklärter Rechtsmittelverzicht unwirksam ist. Gemäß § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO können die Verfahrensbeteiligten nicht wirksam auf Rechtsmittel gegen die Verurteilung verzichten, wenn ihr eine Verständigung vorausgegangen ist.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2012
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