Mittwoch, 21. März 2012

Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 21.03.2012

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