Mittwoch, 14. September 2011

Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Bezugszeit von Elterngeld � "Partnermonate" - unzulässig

Elterngeld kann vom Tag der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Jedoch darf gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) die Bezugszeit für einen Elternteil grundsätzlich nicht mehr als 12 Monate betragen, mindestens 2 Monate Elterngeld müssen vom anderen Elternteil in Anspruch genommen werden (sogenannte „Partner(innen)-“ oder „Vätermonate“). Ausnahmen gelten z. B. für Alleinerziehende.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.09.2011

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