Das Landgericht München II hat den Bürgermeister einer bayerischen Marktgemeinde wegen Untreue (§ 266 StGB) in zwei Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und den Kämmerer dieser Gemeinde wegen Untreue in fünf Fällen (er hatte in drei Fällen private Aufwendungen über den Gemeindehaushalt abgerechnet und sich dadurch persönlich bereichert) zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.05.2011
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