Donnerstag, 5. Mai 2011

Bundesgerichtshof zu Markenparfümimitaten

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten nicht als unlautere vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG untersagt werden kann, wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 05.05.2011

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