Donnerstag, 16. Dezember 2010

Stufenzuordnung eines Oberarztes

Oberarzt im Sinne des am 1. August 2006 in Kraft getretenen Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen ist. Eingruppiert ist ein Oberarzt nach § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA in die Entgeltgruppe III, die zwei Stufen umfasst. Gemäß § 19 Abs. 1 Buchst. c TV-Ärzte/VKA wird die Stufe 2 nach dreijähriger oberärztlicher Tätigkeit erreicht.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2010

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