Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, inwieweit es Unternehmen verboten ist, Waren oder Dienstleistungen mittels Telefaxschreiben oder E-Mail nachzufragen. In dem ersten Fall hatte ein Fahrzeughändler per Telefax bei einer Toyota-Vertretung sein Interesse zum sofortigen Ankauf von drei bestimmten Toyota-Modellen - neu oder gebraucht - bekundet. Im zweiten Fall hatte der Anbieter eines Online-Fußballspiels per E-Mail bei einem kleineren Fußballverein angefragt, ob er auf der Website des Vereins ein Werbebanner für sein Produkt gegen Umsatzprovision platzieren dürfe.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und E-Mail
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.07.2008
Haben Sie noch Fragen zum Wettbewerbsrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Wettbewerbsrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.