Rechtsanwalt Zipper aus Schwetzingen hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: Wohnmobil Sachmangel - Gesamtgewicht
Grundsätzlich berechtigt das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewicht bei einem Wohnmobil zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Es fehlt an der vereinbarten Beschaffenheit des Wohnmobils im Sinne der Vorschrift des � 434 Abs.1 S.1 BGB.
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