Mittwoch, 17. November 2010

Vertretungsbefristung und europäisches Unionsrecht

Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob er unter Berücksichtigung des europäischen Unionsrechts uneingeschränkt an seiner Rechtsprechung zur wiederholten Befristung von Arbeitsverhältnissen in Fällen eines ständigen Vertretungsbedarfs festhalten kann.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.11.2010

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