Das Oberlandesgericht Koblenz hat den Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit mehreren Verstößen gegen das gegen Al Qaida verhängte Wirtschafts-Embargo zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts die Embargoverstöße von der Strafverfolgung ausgenommen, im Übrigen jedoch die Revision des Angeklagten verworfen.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.11.2010
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