Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Verden aufgehoben, durch das ein Angeklagter, der seine Ehefrau erschossen hatte, wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Gegen das Urteil hat die Tochter des Tatopfers als Nebenklägerin Revision eingelegt; sie erstrebt einen Schuldspruch wegen Mordes.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.10.2010
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