Montag, 27. September 2010

Lange Haftstrafe und Anordnung der Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter durch das Landgericht Mainz ist rechtskräftig

Das Landgericht Mainz hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.09.2010

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