Freitag, 23. Juli 2010

Kein Schmerzensgeld bei bergbaubedingten Erderschütterungen

Der u. a. für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über den Schmerzensgeldanspruch des Bewohners eines Grundstücks entschieden, der auf bergbaubedingte Erderschütterungen zurückzuführende Gesundheitsschäden erlitten hat.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.07.2010

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