Freitag, 23. Juli 2010

Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

Der u. a. für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat hat sich in zwei weiteren Verfahren mit der Frage befasst, ob dem Bauunternehmer ein Anspruch auf Mehrvergütung wegen einer Bauzeitverschiebung nach einem verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren zusteht.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.07.2010

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