Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Ausscheiden eines Gesellschafters: Erstellung der Abfindungsbilanz ist keine Fälligkeitsvoraussetzung für den Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungs-guthabens oder eines Verlustausgleichs
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2010
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