Dienstag, 9. März 2010

Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am "CERN" unzulässig

Die Beschwerdeführerin ist eine deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland. Mit einem Eilantrag zum Verwaltungsgericht Köln versuchte sie vergeblich, die Bundesrepublik Deutschland zu verpflichten, gegen die Versuchsreihen der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Organisation Européenne pour la Recherche Nucléaire - CERN) einzuschreiten. In dieser Forschungseinrichtung können nach einer in der kernphysikalischen Wissenschaft diskutierten Theorie sogenannte Miniatur-Schwarze-Löcher erzeugt werden. Nach überwiegender wissenschaftlicher Meinung birgt dieser Versuchsaufbau am CERN kein Gefahrenpotential. Die Beschwerdeführerin befürchtet allerdings eine Zerstörung der Erde durch die geplante Versuchsreihe. Mit ihrem Antrag hatte sie auch in der Rechtsmittelinstanz keinen Erfolg.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2010

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