Freitag, 12. März 2010

Strenge Anforderungen an Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.03.2010

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