Mittwoch, 10. März 2010

Bundesgerichtshof zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung der Sache ermöglichen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass ein Käufer, der Ansprüche wegen Mängeln der gekauften Sache geltend macht, dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung stellen muss.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Bundesgerichtshof zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung der Sache ermöglichen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.03.2010

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Kaufrecht.