Rechtsanwältin Braun aus Hamburg hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: Vorladung bekommen - was tun?
Wer beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, bekommt in aller Regel eine Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung. Der Text einer solchen Vorladung klingt sehr offiziell und der Empfänger denkt meistens, dass er dort erscheinen müsse. Im \"Kleingedruckten\" findet sich dann der Hinweis, dass man diesesn Termin nicht wahrnehmen muss.
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