Montag, 8. Februar 2010

Bundesgerichtshof zur Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre in der Hauptversammlung

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft eine Satzungsregelung beschließen kann, die den Versammlungsleiter umfassend ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Bundesgerichtshof zur Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre in der Hauptversammlung

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 08.02.2010

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht.