Die Beschwerdeführerin ist die Mutter eines 22-jährigen britischen Studenten, der im März 2003 auf einer Bundesstraße überfahren wurde und kurz vor seinem Tod an Veranstaltungen einer als Polit-Sekte mit rechtsextremistischem Hintergrund eingestuften Organisation teilgenommen hatte. Das Ermittlungsverfahren wurde mangels tatsächlicher Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden im Juni 2003 eingestellt. Im Februar 2005 beantragte die Beschwerdeführerin ohne Erfolg die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Die Beschwerde und der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zum Oberlandesgericht Frankfurt waren ebenfalls nicht erfolgreich.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2010
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