In zwei von dem II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes heute entschiedenen Prozessen ging es um die Frage, wer Eigentümer bzw. Pfandrechtsinhaber an 25 Zylindern mit Uranbrennstoff ist, welche früher in der Bundesrepublik Deutschland gelagert worden waren. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Annahme des Oberlandesgerichts, die jeweiligen Klägerinnen hätten diese Rechte erworben, von den getroffenen Feststellungen nicht getragen wird, die schon viele Jahre geführten Rechtsstreitigkeiten vielmehr weiterer tatsächlicher Aufklärung durch das Berufungsgericht bedürfen.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2010
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