Mittwoch, 24. Februar 2010

Bundesgerichtshof zur Anwendung der Vorschriften Zuchtverband veranstalteten Pferdeauktion

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass eine von einem Pferdezucht-verband veranstaltete Pferdeauktion, die von einem öffentlich bestellten Versteigerer durchgeführt wird, als öffentliche Versteigerung anzusehen ist, auf die die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufrechts nicht anzuwenden sind.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.02.2010

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