Freitag, 19. Februar 2010

Neue BGH-Pressemitteilung

Der unter anderem für das Recht der Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, unpfändbar ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.02.2010

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