Freitag, 19. Februar 2010

Neue BGH-Pressemitteilung

Der unter anderem für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Revisionssache Sturgeon gegen Condor Flugdienst GmbH sowie in vier weiteren ähnlich gelagerten Streitfällen das beklagte Luftverkehrsunternehmen zu Ausgleichszahlungen nach der Fluggast-rechteverordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft wegen eines erheblich verspäteten Fluges verurteilt.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Bundesgerichtshof spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft wegen großer Flugverspätung zu

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.02.2010

Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: Rechtsanwaltsverzeichnis | Rechtsberatung