Mittwoch, 17. Februar 2010

Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln während der Mietzeit unverjährbar ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2010

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