Dienstag, 2. Februar 2010

Bundesgerichtshof verwirft Revisionen im Wetzlarer Kindstötungsfall

Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hatte am 23. Juli 2009 eine 36 Jahre alte Kanadierin und ihren 12 Jahre jüngeren Lebensgefährten jeweils wegen Mordes sowie Misshandlung Schutzbefohlener zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Daneben hat es bei beiden Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 02.02.2010

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