Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2008, durch das ein 25-jähriger libanesischer Student nach knapp einjähriger Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes und versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, ist rechtskräftig. Der 3. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2010
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