Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Haftung für die Kosten der Belieferung eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Hauses mit Wasser sowie der Abwasserentsorgung getroffen. Eine Haftung einzelner Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner* für die Forderung des klagenden Versorgungsunternehmen wurde in dem entschiedenen Fall verneint.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2010
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