Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute erneut einer Klage von Kunden eines Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben. Die in den Erdgas-Sonderverträgen der klagenden Kunden verwendeten Preisanpassungsklauseln sind wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam. Ein Preisanpassungsrecht des Versorgungsunternehmens ergibt sich auch nicht aus einer ergänzenden Vertragsauslegung.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer Preisanpassungsklausel
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2010
Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: Rechtsanwaltsverzeichnis | Rechtsberatung