Rechtsanwältin Leimkühler aus Herford hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: Gesetzliche Neuregelung zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
Die gesetzliche Neuregelung zur Verbindlichkeit einer Patientenverfügung ist mit Wirkung zum 01.09.2009 in Kraft getreten. Im Rahmen der Patientenautonomie erhält der Aussteller der Verfügung somit die Rechtssicherheit der Bindungswirkung seiner eigens erstellten Verfügung. In Kombination mit einer Vorsorgevollmacht hat der Gesetzgeber nunmehr nachhaltig dafür Sorge getragen, dass der Patientenwille im Fall der Entscheidungsunfähigkeit auch tatsächlich umgesetzt werden kann.
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